"Im Zuge des Baubegleitenden Qualitätscontrollings fand am 09.12.2014 die 1. Baustellenbegehung statt, bei der auftragsgemäß insbesondere folgende Gewerke bzw. Bauteile begutachtet werden sollten. Die 1. Baustellenbegehung erfolgt vor/während dem Betonieren der Bodenplatte. Es werden folgende Kriterien geprüft und beurteilt: - Kontrolle der Untergrundvorbereitung, der Bewehrungslage und Betongüte der Bodenplatte - Abdichtung der Bodenplatte TÜV SÜD wurde per Mail das Betonieren der Bodenplatte für den 09.12.2014 15:00 Uhr avasiert. Zu Begehungsbeginn um 13:20 Uhr war die Bodenplatte bereits fertig gestellt. Die Untergrundvorbereitung, die Entwässerungsleitungen, die Bewehrung sowie die Erdungsanlage waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsehbar." So ein Teil des TÜV Berichtes. Wir wurden nicht rechtzeitig darüber informiert, dass das Betonieren einen Tag vorher stattfinden soll. Am Montag Mittag (08.12) hatte Florian durch Zufall von den Arbeitern erfah...